Die Bundesregierung hat nun defininiert: Abwärme gehört nicht in die Kategorie erneuerbare Energien, sondern eine Wärme "die technischen Prozessen, die nicht zum Zwecke der Beheizung betrieben werden, Bauwerken oder den aus diesen Prozessen oder Bauwerken stammenden Abluft- oder Abwasserströmen entnommen wird".
Aufgrund des nicht natürlichen Ursprungs soll die Abwärme nun als Ersatzmaßnahme eingestuft werden.
Quelle: Gegenäußerung der Regierung (16/8395) zur Stellungnahme des Bundesrates (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) (16/8149).