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7. June 2010, 22:56 Uhr Alter: 2 Jahre

Atomkonzerne müssen für längere Laufzeit Steuer zahlen

Von: Deian I.

Die Atomkonzerne E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall müssen in Zukunft für längere Laufzeiten ihrer Kernkraftwerke eine neue Steuer bezahlen. Die Bundesregierung beschloss am Montag bei ihrer Sparklausur die Einführung einer Steuer auf Brennelemente, also die Brennstäbe, die das Uran für den Betrieb eines Atomkraftwerks enthalten.


Die neue Steuer soll jedes Jahr 2,3 Milliarden Euro in die Kasse fließen lassen. Damit will die Regierung einen Teil der Zusatzgewinne der Konzerne mit Hilfe der Laufzeitverlängerung abschöpfen. Bisher ist noch nicht klar, wie hoch diese Gewinne ausfallen werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich in Berlin bei der Vorstellung des schwarz-gelben Sparpakets, mit Hilfe der Steuer werde auch die Atomindustrie einen Beitrag zur Gerechtigkeit leisten. Zur Zeit stehen in Deutschland 17 aktive Atomreaktoren.


Das Vorgehen der Regierung wurde von Umweltschützern und den Grünen stark kritisiert. Laut Grünen-Chefin Claudia Roth ist das neue Gesetz ein schmutziger Deal im Interesse der Atomlobby, die trotz dieser Steuer auf Kosten der Sicherheit der Bürger kräftig Geld machen wird. Die Aktien von E.ON und RWE zeigten nach der Ankündigung kaum eine Veränderung. Wie auch der Leitindex Dax lagen sie im Minus. Die Pläne der schwarz-gelben Regierung waren ohnehin schon bekannt. Merkel kündigte weiterhin an, dass das Energiekonzept der Regierung, welches auch die Atomlaufzeiten endgültig festlegen wird, früher als geplant fertig sein wird. Bereits Mitte Juli soll das Konzept vorliegen und damit das Zeitalter der erneuerbaren Energien erreicht werden.

 


Die FDP und die Union hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag zu einer längeren Nutzung der Kernkraft geeignet. Als Kompromiss könnte die Laufzeit der Atomkraftwerke durch Übertragung von Reststrommengen um etwa zehn Jahre verlängert werden, also bis zum Jahr 2022. Bisher ist noch umstritten, ob der Bundesrat der Änderung eines Atomgesetzes zustimmen muss. Deshalb prüft die Regierung, ob die Länderkammer umgangen werden kann.



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