Atomsteuer laut Hamburger Gericht nicht rechtmäßig
Von: Deian I.Die Verfassungsmäßigkeit, der zum Jahresbeginn eingeführte Kernbrennstoffsteuer wird, vom Hamburger Finanzgericht bezweifelt. Laut einem Sprecher gab am Montag das Gericht den Antrag des Energieversorgers und E.ON statt. Auch eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof wurde ermöglicht.
Ein E.ON-Sprecher sagte bezüglich der Gerichtsentscheidung, dass sich der Konzern in seiner Rechtsauffassung bestätigt fühlt. Beim Hauptzollamt Hannover hatte der Energiekonzern im Juli dieses Jahres die fällige Kernbrennstoffsteuer in Höhe von 96 Millionen EUR angemeldet und gezahlt. Gleichzeitig hat E.ON beim Finanzgericht Hamburg einen Antrag auf Rechtsschutz gestellt. Laut dem E.ON-Sprecher handelte es sich dabei um die Steuer für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld in Unterfranken.
Dem Bund dürfte laut dem 4. Senat des Finanzgerichts keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes zustehen. Dies wird damit begründet, dass es sich dabei um keine Verbrauchersteuer handele und zudem zweifelhaft sei, ob der Bundesgesetzgeber eine neue Steuer "erfinden" dürfte, die das Grundgesetz nicht vorsieht. Auf dapd-Anfrage gab es von einer Sprecherin des Bundesfinanzministeriums zunächst keine Stellungnahme zum Beschluss des Hamburger Gerichts.
Das stark umstrittene Gesetz zur Brennelementesteuer sieht vor, dass die Energieversorger für den Kernbrennstoff in Form von Plutonium 239 und 241 sowie Uran 233 und 235, die in Atomkraftwerken genutzt werden, Steuern zahlen müssen. Der Steuersatz liegt bei 145 EUR pro Gramm und soll den Staat 2,3 Milliarden EUR in die Kassen spülen.
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