BDEW will weiterhin Steuervorteile
Von: Deian I.Der Bundestag beschloss im Haushaltsbegleitgesetz, dass Fernwärme nicht mehr steuerlich begünstigt werden soll, jedoch will der BDEW weiterhin Vorteile für Fernwärme. Deshalb kritisierte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft diese Entscheidung als umweltpolitisch und kontraproduktiv, da Fernwärme in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung besonders effizient sei.
Laut Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), ist die geplante Streichung der steuerlichen Begünstigung für Fernwärme aus der Sicht des Unternehmens vollkommen kontraproduktiv und unverständlich. Immerhin ist die Fernwärmeerzeugung in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) besonders effizient und umweltfreundlich. Das aktuelle Votum des Haushaltsausschusses würde zahlreiche Steuermehrbelastungen auf die zentrale Fernwärmeerzeugung lenken.
Die KWK-/Fernwärme-Systeme unterliegen darüberhinaus dem Emissionshandel, ein weiterer Grund, warum die Entscheidung des Bundestags unverständlich ist. Müller forderte die Bundesregierung dazu auf, im Zuge der Haushaltsberatungen die Benachteiligung der Fernwärme rückgängig zu machen. Erst am Dienstag wurde das Haushaltsbegleitgesetz beschlossen, in dem die Maßnahmen des Sparpakets der Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung zusammengefasst sind. In der aktuellen Fassung sieht das Gesetz vor, dass die Steuerbegünstigung für Fernwärmesysteme wegfällt.
KWK Energie spart im Gegensatz zu der konventionellen Erzeugung von Strom und Wärme CO2. Grund dafür ist Verwendung der bei der Stromerzeugung entstehenden Wärme zum Heizen. Die Anlagen können mit zahlreichen Brennstoffen, wie z.B. Kohle, aber auch mit erneuerbaren Energien (Biomasse und Erdwärme), betrieben werden. Bis zum vergangenen Jahr wurden die KWK-Anlagen noch vom Staat gefördert, diese wurde aber wegen hoher Nachfrage und Haushaltskürzungen eingestellt.
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