Bundesnetzagentur entscheidet im Sinne der Wechselkunden
Von: Deian I.Die Netzagentur wurde eingeschaltet nachdem die Stadtwerke Schönebeck in einigen Fällen den Kundenwechsel zum Stromanbieter PCC Energie nicht akzeptieren wollten. Die Wechselkunden sowie PCC Energie gewannen den Rechtsstreit.
Wegen dem potentiellen Einsparnissen hatten mehrere Kunden vor, der Stadtwerke Schönebeck GmbH den Rücken zu kehren und zur PCC Energie zu wechseln. Zunächst weigerte sich die Stadtwerke Schönebeck GmbH, den Wechsel zu akzeptieren. Daraufhin legte die PCC Energie ein Einspruchsverfahren bei der Bundesnetzagentur ein. Laut der Entscheidung muss die Stadtwerke Schönebeck GmbH die zu Unrecht erhobenen Strom-Mehrkosten erstatten und den Kundenwechsel akzeptieren. Aufgrund der Entscheidung bei dem Verfahren wird die Maßnahme auch bei anderen Stadtwerken angewendet werden, wenn Kunden zu einem anderen Stromanbieter wechseln wollen.
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