Bundesnetzagentur fordert Mindestpreis für Ökostrom
Von: Deian I.An der Börse kommt es oftmals zu negativen Strompreisen. Deshalb will die Netzagentur die Regelung zum Mindestpreis verlängern. Damit soll verhindert werden, dass Stromanbieter nicht selbst für den Ökostrom zahlen müssen, den sie verkaufen.
Die Ausnahme-Regelung zur Vermarktung von soll verlängert werde. Diese Regelung sieht vor, dass Stromverkäufern ein Mindestpreis für die Abnahme des Stroms gewährleistet wird. An der Börse entstehen manchmal negative Preise. Diese zwingen den Verkäufer dem Käufer Geld zu zahlen, damit dieser den erzeugten Ökostrom loswird. Gleichzeitig belasten die Zahlungen der Verkäufer an den Käufer die EEG Umlage, die von den Verbrauchern getragen wird.
Negative Strompreise entstehen an Tagen, an denen ein Überangebot an Strom entsteht, also dann, wenn wenig Strom verbraucht, aber viel erzeugt wird. Die erste Regelung ist bis Ende 2010 befristet und sieht vor, dass dass die Verkäufer den Strom aus erneuerbaren Energien nicht zu jedem Preis an der Börse verkaufen müssen. Die Verkäufer dürfen in bestimmten Situationen Preislimits setzten, um negative Strompreise an der Börse zu vermeiden. Marktteilnehmer werden nun von der Bundesnetzagentur aufgefordert, bis zum 16. August 2010 Stellung zu beziehen. Je nach Resultat der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur entscheiden, ob die Regelung nach 2010 verlängert wird oder nicht.
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