Das müssen Energiekunden im Jahr 2012 beachten
Mit dem Anbruch des neuen Jahres werden die deutschen Verbraucher mit einigen Änderungen konfrontiert. Davon betroffen ist unter anderem der Wechsel des Strom- und Gasanbieters, die Förderung von Solaranlagen aber auch die Kennzeichnung von Elektrogeräten. Auf diese Änderungen macht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aufmerksam.
Die Bundesnetzagentur hat Ende Oktober dieses Jahres neue Regeln für den Wechsel zu einem neuen Energieversorger festgelegt. Laut diesen Regeln können die deutschen Verbraucher ab dem 1. April 2012 jederzeit innerhalb von 3 Wochen zu einem neuen Versorger wechseln. Laut dem BDEW sollten sich die Verbraucher vor dem Wechsel über die Tarife der Energieversorger ausführlich informieren, denn jeder Versorger bietet spezielle Stromtarife an, die Anforderungen vieler Kunden befriedigen. Laut dem Bundesverband stehen den deutschen Kunden im Schnitt 102 Strom- und 37 Gasanbieter zur Auswahl. In Deutschland gibt es insgesamt rund 1.100 Stromanbieter und über 800 Gasversorger.
Bereits am 1. Januar tritt zudem die Novelle der EEG-Umlage in Kraft. Wie der Gesetzgeber in diesem Jahr festgelegt hat, werden Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt geringere Vergütungen erhalten. Besitzer von Solaranlagen erhalten nur noch 23,43 Cent statt 28,74 Cent wie noch in diesem Jahr. Zudem wird im kommenden Jahr eine sogenannte optionale Marktprämie eingeführt. Diese sieht vor, dass Anlagenbetreiber dann Strom einspeisen, wenn die Nachfrage besonders groß ist. Für den Anlagenbetreiber besteht der Vorteil, dass er dadurch die Kosten, die durch die EEG-Umlage entstehen, ausgleichen kann.
Auch bei der Kennzeichnung von elektrischen Haushaltsgeräten treten ab dem 1. Januar 2012 Neuerungen in Kraft. Die Hersteller müssen einige ihrer Geräte mit Energieeffizienzlabeln kennzeichnen. Dieses Label informiert den Verbraucher über den Strom- und Wasserverbrauch, wobei die beste Effizienzklasse A+++ ist. Derzeit kann dieser Maximalwert jedoch nur von Wasch- und Spülmaschine sowie Kühl- und Gefrierschränken erreicht werden. In Zukunft müssen auch Fernseher mit dem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden. Diese werden zunächst nur die Klasse A erreichen können.
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