EnBW-Gaspreiserhöhung war rechtmäßig
Von: Deian I.Nach einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts sind die erhöhten Gaspreise des Energiekonzerns Energie Baden-Württemberg (EnBW) zwischen 2005 und 2008 rechtmäßig gewesen. Ein ehemaliger EnBW-Kunde, der die Preise für nicht angemessen und überhöht hielt, ging vor Gericht und verlor am Mittwoch den Prozess um seine offenen Gasrechnungen über 1080 Euro.
EnBW begründete die Preiserhöhung mit gestiegenen Bezugspreisen am Weltmarkt. Die Preise seien lediglich an die Kunden weitergereicht worden. Der ehemalige EnBW-Kunde wurde bereits im vergangenen Jahr in erster Instanz zur Zahlung verurteilt. Auch seine Berufung wurde nun abgewiesen. Laut dem Energieversorger ist das Urteil rechtmäßig, denn die Preiserhöhungen seien transparent vermittelt worden.
Der Kläger hatte seine Gasrechnungen von Ende 2005 bis 2008 auf Grundlage der Preise vom Oktober 2005 gezahlt. Die Differenz in Höhe von 1080 Euro nach dem Preisanstieg beglich er nicht. Mittlerweile hat der Kunde den Anbieter gewechselt und sagte beim Verhandlungsautakt Mitte Mai, er könne die Preissteigerungen nicht nachvollziehen. Laut der Richterin habe das Amtsgericht in erster Instanz sorgfältig gearbeitet. Dem 40-Jährigen seien hingegen Fehler unterlaufen, seine Angaben seien teilweise widersprüchlich gewesen.
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