E.ON-Deal verfassungswidrig?
Von: Deian I.Vor rund 2 Wochen erklärte der Stuttgarter Staatsgerichtshof den EnBW-Deals als verfassungswidrig. Nun ergibt eine vertragsrechtliche Analyse, dass beide Seiten den Kauf annullieren lassen könnten. Dies wird damit begründet, da das Parlament bei dem Kauf umgangen wurde.
Gegen die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz sind wegen des EnBW-Aktienrückkaufs vom vergangenen Dezember zahlreiche Vorwürfe laut geworden. In seiner Freitagsausgabe berichtete das "Handelsblatt" über das Rechtsgutachten der Anwälte, welches erst im Nachhinein erstellten worden sei. Das Gutachten trage den 15. Dezember als Datum, obwohl das Geschäft bereits zuvor am 6. Dezember verkündet wurde. Am Freitag teilte die Kanzlei mit, dass die Landesregierung vor dem 6. Dezember 2010 mündlich von dem Kauf erfahren habe.
Auf dapd-Anfrage sagte eine Sprecherin der Kanzlei, dass man der Landesregierung erklärt habe, "dass grundsätzlich der Parlamentsvorbehalt gilt". Der Finanzminister habe darüber hinaus ein Notbewilligungsrecht. Dieses Verfahren wurde vom Staatsgerichtshof vergangene Woche als verfassungswidrig angesehen. Laut dem Gericht könnte der Notbewilligungspassus, der eigentlich für Katastrophen vorgesehen ist, nicht für diesen Zweck genutzt werden.
Die Anwälte argumentieren laut Zeitungsbericht damit, dass durch den Parlamentsvorbehalt der Preis für das Aktienpaket gestiegen sei. Pro Aktie wurden letztendlich 41,50 EUR gezahlt, insgesamt kostete der Rückkauf 4,8 Milliarden EUR. Nach dem Atomausstieg liegt der Wert einer Aktie bei nur noch 32 EUR.
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