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7. June 2011, 19:33 Uhr Alter: 345 Tage

E.ON Hanse-Stromkunden erhalten Geld zurück

Von: Deian I.

Der Energiekonzern E.ON Hanse muss seinen Stromkunden, denen er Zahlungen zwischen den Jahren 2006 und 2008 ungerecht einkassiert hat nun zurück erstatten. Dies entschied das Landgericht Itzehoe, nachdem die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Namen von 60 Kunden gegen E.ON Hanse geklagt hatten.



Zahlreiche Preisänderungsklauseln in den Strom- und Gasliferungsverträgen zahlreicher Energieanbieter führten in den vergangenen Jahren zu verärgerten Kunden. Mehrere Gerichte erklärten diese Änderungen für unzulässig, haben viele Unternehmen ihre Klauseln erneut geändert, ohne die Beiträge zurückzuzahlen. Erstattungsansprüche verjähren nach 3 Jahren automatisch, deshalb spekulieren viele Unternehmen darauf, dass die Kunden nicht klagen. Das Urteil des Landesgerichts Itzehoe könnte dies allerdings ändern, da es die Rechtsposition anderer Betroffener stärken könnte.



E.ON Hanse wurde von dem Landgericht Itzehoe dazu verurteilt seinen zu Unrecht zur Kasse gebetenen Kunden, die zwischen 2006 und 2008 gezahlt haben, die Beiträge zurückzuzahlen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben im Namen von 60 betroffenen Kunden gegen E.ON Hanse geklagt. Das Urteil (vom 18.05.2011 (2 O 352/09)) ist allerdings nur auf die im Prozess vertretenen Verbraucher beschränkt.



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