EU stellt Verfahren gegen französischen Stromkonzern EDF ein
Von: Deian I.Die Kommission der Europäischen Union hat ein Verfahren gegen den französischen Stromkonzern EDF eingestellt. Bei dem Vorwurf ging es um den Missbrauch der Marktstellung.
Das Verfahren wurde aus dem Grund eingestellt, weil die EU-Kommission das Angebot der EDF, den Strommarkt in Frankreich zu öffnen, angenommen hat. Das Unternehmen wird hauptsächlich vom französischen Staat dominiert und ist derzeit Marktführer. Dem Konzern wurde im Verfahren vorgeworfen Großkunden durch zu lange Verträge an den Konzern zu binden sowie den Weiterverkauf von Strom zu behindern. Derartige Wettbewerbsverfahren können schwere Folgen für Unternehmen haben. So drohen Geldstrafen in Höhe von zehn Prozent eines Jahresumsatzes.
Der französische Konzern EDF muss eine zehn Jahre geltende Verpflichtung eingehen die vorsieht, dass Großkunden jedes Jahr im Durchschnitt 65 Prozent der insgesamt vereinbarten Strommengen nicht mehr abnehmen müssen. Somit dürfen Kunden ohne Folgekosten Verträge kündigen, falls diese nicht ohnehin auslaufen. Die 65 Prozent kann der Konzern anschließend wieder auf den Markt bringen und neue Abnehmer suchen. Laut der Kommission wird die Vertragsdauer auf fünf Jahre befristet, die alternativ nach Vereinbarung auch eine Ausstiegsklausel beinhalten kann. Darüberhinaus muss die EDF ihren Großkunden zukünftig erlauben den Strom weiterzuverkaufen sowie einen Teil ihres Stroms von der Konkurrenz zu beziehen.
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