Flexstrom Kunden sollen Verbraucherzentralen aufsuchen
Von: Deian I.Kunden des Energieversorgers Flexstrom, die Probleme mit dem Energiediscounter haben, sollen sich an eine Verbraucherzentrale in ihrer Nähe oder einen Rechtsanwalt wenden, so die Verbraucherzentrale Hamburg.
Grund für diese Meldung sind die Jahresabrechnungen, in denen Preiserhöhungen berücksichtigt werden, von denen die Kunden gar nichts gehört hatten. Entweder wurden diese den Kunden per Werbeflyer mitgeteilt oder eine Preiserhöhung wurde in einem Kundenportal hinterlegt. Für den Kunden sind dies jedoch keine offiziellen Ankündigungen.
Ebenfalls zu beobachten ist die Tatsache, dass Kunden, die ihren Vertrag mit Flexstrom im ersten Jahr kündigen, die Auszahlung des versprochenen Neukundenbonus verweigert wird.
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