FlexStrom und Verbraucherzentrale gehen vor Gericht
Von: Deian I.Unterschiedliche Meinungen bezüglich der Kundenverträge des Energielieferanten FlexStrom und der Verbraucherzentrale bringen die beiden jetzt vor Gericht, um die Differenzen zu klären. Grund für die Klage ist die Streichung des Rücktrittsrechts wegen Lieferverzögerung, welche im Vertragswerk festgelegt ist.
Die Ansichten der Verbraucherzentralen und Energieanbieter liegen bekanntlich oftmals weit auseinander. Grund dafür ist der hartumkämpfte Markt und teilweise umstrittene Verträge. Während die Kunden oftmals nicht alle Details eines Vertrages erfassen können, scheint FlexStrom diesmal seinen Kunden einen entscheidenden Vorteil wegzunehmen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert in diesem Fall, das zusätzliche Kündigungsrecht zu streichen. Dieses tritt dann in Kraft, wenn die Stromversorgung durch den Liefertermin verzögert werden sollte. Um dieses Sonderkündigungsrecht im Kundenvertrag von FlexStrom zu untersagen, geht die Verbraucherzentrale vor Gericht. Ihrer Ansicht nach gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nur noch das gesetzliche Rücktrittsrecht.
Verwirrend für die Kunden ist die Forderung des Umstandes, da ihnen scheinbar ein Vorteil genommen wird. Das gesetzliche Rücktrittsrecht ist nämlich ohnehin ein Bestandteil der FlexStrom-AGB und bleibt von dem Sonderkündigungsrecht unangetastet. Die Kunden sollten in diesem Fall also objektiv gesehen dem Energieanbieter zur Seite stehen.
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