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22. March 2011, 18:10 Uhr Alter: 1 Jahre

Gericht entscheidet: Flexstrom muss Neukundenbonus zahlen

Von: Deian I.

Der Stromanbieter Flexstrom wurde von mehreren Gerichten aufgefordert, den versprochenen Neukundenbonus auch an diejenigen Kunden auszuzahlen, die ihren Vertrag nach 12 Monaten gekündigt haben.


Laut dem Landgericht Heidelberg und dem Amtsgericht Tiergarten hat der Stromanbieter Flexstrom seine Stromkunden mit einem Neukundenbonus getäuscht. Das Unternehmen habe damit geworben, bei dem Wechsel zum Stromanbieter den Kunden einen Bonus in Höhe von 125 EUR zu zahlen. Nach der ersten Jahresabrechnung sollte jedem Kunden das Geld gutgeschrieben werden.


Flexstrom verweigerte seinen Kunden die Auszahlung des Bonus mit der Begründung, dass diese erst ein zweites Jahr den Strom von Flexstrom in Anspruch nehmen müssen. Diese Begründung belegte der Stromanbieter mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus denen die Zahlungsausnahme nach Auffassung der Richter jedoch nicht unmissverständlich hervorgeht. Gegen die Entscheidung der Richter hat Flexstrom Berufung eingelegt.


Dank der günstigen Strompreise im Vergleich zu anderen Anbietern mit der zusätzlichen Bonuszahlung haben sich viele Verbraucher für den Wechsel zu Flexstrom entschieden. Nachdem der Stromanbieter jedoch die Preise überraschend erhöhte, haben viele Kunden zum Ende des Jahres 2010 gekündigt. Dabei verweigerte Flexstrom die Auszahlung des Neukundenbonus. Die betroffenen Kunden, die die erhaltene Prämie nicht erhalten haben, sollen laut dem Bund der Energieverbraucher e.V.vor Gericht gehen.



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