Gläubiger von TelDaFax müssen bis Januar handeln
Von: Deian I.Die Gläubiger des lange Zeit in den Schlagzeilen stehenden und umstrittenen Energiediscounter TelDaFax müssen bis Ende 2012 ihre Forderungen geltend machen, um die Chance auf eine Rückzahlung zu erhöhen. Kunden des insolventen Energiekonzerns müssen ihre Ansprüche in schriftlicher Form an den Insolvenzverwalter richten.
Der Insolvenzverwalter Biner Bähr akzeptiert die Ansprüche auf Guthaben in schriftlicher Form bis zum 31. Januar 2012. Dies teilte die Leipziger Verbraucherzentrale Sachsen am Donnerstag mit. Verspätete Meldungen werden mit zusätzlichen Kosten bestraft.
Laut der Verbraucherzentrale erhielten die meisten Gläubiger bereits ein Formular von dem Insolvenzverwalter der TelDaFax. Das Formular sollte auch dringend genutzt werden, um das den Bearbeitungsaufwand des größten Insolvenzverfahrens in der Geschichte Deutschlands zu reduzieren. Insgesamt mehr als 700.000 Kunden erwarten noch ihr Guthaben von dem Energiediscounter.
Wer noch kein Schreiben von Biner Bähr erhalten hat, muss seine Forderung selbstständig anmelden. Das Guthaben müssten die betroffenen TelDaFax-Kunden selbstständig berechnen und beziffern. Im Notfall reicht auch eine Schätzung aus. Ebenfalls notwendig ist die Forderung an den Insolvenzverwalter, eine Verbrauchsabrechnung zu erstellen.
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