Klage gegen RWE wegen Ökostrom-Nachzahlungen
Von: Deian I.Wegen hoher Ökostrom-Nachzahlungen hat der Berliner Energiehändler Ampere eine Musterklage gegen RWE eingereicht. Die Klage begründete Ampere-Chef Dietmar Polster vor dem Dortmunder Amtsgericht damit, dass der Energiekonzern RWE erst jetzt die gesetzliche Umlage aus dem Jahr 2008 abrechne. RWE wies die Vorwürfe zurück. Ein Sprecher sagte dem "Handelsblatt", RWE sehe der Klage gelassen entgegen. Immerhin gibt der Konzern die Kosten lediglich an den Kunden weiter, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt seien.
Das "Handelsblatt" berichtet, dass bei RWE derzeit tausende Nachforderungsbescheide zu Stromrechnungen eingingen. Dabei schwankt die Summe der Beträge zwischen wenigen Hundert Euro bis hin zu sechsstelligen Summen. Die Zeitung schreibt unter Berufung von Experten, dass die Stromkonzerne bezüglich des Öko-Gesetzes nachträglich bis zu eine halbe Milliarde Euro verlangen. Niemand in der Industrie konnte eine solche Summe voraussehen.
Ampere verwendet in seiner Klage das seit 2009 gültige neue EEG-Gesetz. In dem Gesetz ist zum ersten Mal eine Frist enthalten, bis zu der Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Demnach müssen bis zum 30. November des nachfolgenden Jahres die Elektrizitätsunternehmen die Kosten abrechnen. Laut RWE ist es aber nicht gestattet das neue Gesetz auf frühere Fälle anzuwenden. Außerdem gebe es individuelle Vereinbarungen und Übergangsregelungen.
Die Kosten von Sonnen-, Wind-, und Bioenergie wird von den Stromkonzernen komplett an die Kunden weitergegeben. Dies ist wegen des von der früheren rot-grünen Bundesregierung verabschiedeten Erneuerbare-Energien-Gesetzes legal. Sonne und Wind erzeugen unregelmäßig Strom. Deshalb kann die genaue Menge des erzeugten Ökostroms erst später festgestellt werden und die Nachforderungen werden dementsprechend spät gestellt.
Der Boom beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland lässt die Kosten rasant in die Höhe steigen. Allein in diesem Jahr rechnet der Energieverband BDEW mit einer EEG-Umlage von 8,2 Milliarden Euro, also doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Die Verbraucherzentrale hat sich deshalb für eine Kürzung der Solarförderung ausgesprochen. Dazu will am Montag der Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss vorschlagen. Die Bundesregierung plant die Vergütungen für Dachanlagen um 16 Prozent und für Solarparks um 11 Prozent senken. Solarunternehmen befürchten Pleitewellen und Verluste von Arbeitsplätzen bei massiven Förderkürzungen.
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