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11. March 2010, 10:33 Uhr Alter: 182 Tage

Neue Regelungen für Feuerungsanlagen

Von: Deian I.

Am 22. März wird die neue Kleinfeuerungsverordnung aktiv. Dies bedeutet für Verbraucher, dass kleine und mittlere Feuerungsanlagen, wie zum Beispiel Heizungsanlagen sowie Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und offene Kamine dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden müssen.

 

Die Mitteilung machte Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Durch die neue Regelung wird auch ein wichtiger Beitrag zur Feinstaubreduzierung geleistet. Von der Regel ausgenommen sind offene Kamine, die selten genutzt werden. Die Emissionsanforderungen für Kohlenmonoxid und Staub wird bei der Neuanschaffung von Kleinfeueranlagen reglementiert. Die Hersteller sind für die Anforderungen verantwortlich, die im Rahmen der Typprüfungen nachzuweisen sind. Alle vor dem 22. März 2010 installierten Anlagen dürfen laut der Übergangsregelung weiter betrieben werden, sofern der Staubgrenzwert von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und ein Kohlenmonoxidgrenzwert von 4 Gramm pro Kubikmeter eingehalten werden. Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte muss über eine Herstellerbescheinigung oder per Messung durch einen Schornsteinfeger bis zum 31.12.2013 eingereicht werden.



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