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18. August 2010, 15:43 Uhr Alter: 2 Jahre

RWE von Verbraucherzentrale kritisiert

Von: Deian I.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kritisierte RWE, weil der Energiekonzern an Kunden, die auf Anraten der Verbraucherschützer gegen nicht nachvollziehbare Preisänderungen in ihrer Gasrechnung Widerspruch eingelegt hätten, ein Schreiben verschickt hat. Fabian Fehrenbach, Fachberater für Energierecht der Verbraucherzentrale, sagte am Dienstag in Mainz, dass sich RWE in dem Schreiben auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) beziehe und dies falsch wiedergebe.

In dem Brief von RWE heißt es: "Mit den BGH-Urteilen herrscht für die Energiebranche nunmehr Rechtssicherheit für die Frage der Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln." Laut Fehrenbach ist dies irreführend und soll die Verbraucher dazu bringen, die Preise zu akzeptieren. Viel wichtiger ist es, welche Klausel bei einer Preisänderung vereinbart wurde und ob diese den Anforderungen des BGH genügten.

In dem Urteil vom 14. Juli erklärte der BGH, dass Kunden bei unzulässigen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst dann einen Rückzahlungsanspruch haben, wenn sie in der Vergangenheit nicht gegen Abrechnungen widersprochen hätten. Entsprechende Ansprüche sollten von einem Anwalt überprüft werden und generell sollte nur dann geklagt werden, wenn die Ansprüche nicht bereits einige Jahre alt seien und wenn die Kunden über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.


Der Kunde kann einer Vertragsänderung widersprechen, wie z.B: wenn RWE die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändere. RWE könnte wiederum den alten Vertrag zum Laufzeitende kündigen. In diesem Fall bleibt dem Kunden nichts anderes übrig als den Versorger zu wechseln. Eine Unterbrechung der Versorgung ist in keinem Fall möglich, auch wenn sich viele Kunden davor fürchten.

 

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