Schadensersatz bei ungerechtfertigter Stromabschaltung
Von: Deian I.Das Amtsgericht München entschied, dass Mieter einen Schadensersatzanspruch haben, wenn der Strom abgestellt wird, weil die Hausverwaltung fälschlicherweise dem Stromversorger einen Mieterwechsel mitgeteilt hat.
Dem Mieter einer Münchner Wohnung ist genau das passiert, als der Strom während ihres Urlaubes für elf Tage abgestellt wurde. Die Gefriertruhe und der Kühlschrank wurde während des Urlaubes nicht mehr gekühlt, weil die Hausverwaltung beim Stromanbieter fälschlicherweise einen Mieterwechsel angegeben und diesen auf Rückfrage sogar noch einmal bestätigt hatte. Wegen des Schimmels und des Geruches wollten die Mieter die verdorbenen Lebensmittel und Geräte ersetzt bekommen. Das Amtsgericht München gab den Mietern recht und erteilte einen Schadensersatz von der Hausverwaltung. Die Mieter können sowohl Ersatz der Lebensmittel als auch einen finanziellen Ausgleich für die Reinigung der Geräte beanspruchen. Die Geräte können nicht vollständig ersetzt werden, da die Geräte nach einer Reinigung noch nutzbar seien.
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