Stromanbieter Flexstrom wurde verurteilt und abgemahnt
Von: Deian I.Das Landegericht Berlin hat entschieden, dass Strompreiserhöhungen in laufenden befristeten Verträgen ohne Zustimmung des Kunden unwirksam sind. Gleichzeitig verurteilten die Richter den Stromanbieter Flexstrom, ein Berichtigungsschreiben an seine Kunden zu schicken. Die Klage wurde seitens der Verbraucherzentrale Hamburg gestellt.
Tausende Kunden werden in den kommenden Wochen von Flexstrom eine Berichtigung für eine unzulässige Preiserhöhung erhalten. Bereits im vergangenen August verpflichtete sich der Stromanbieter gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg, in Zukunft eine bestimmte Form der Mitteilung von Preiserhöhungen zu unterlassen. Diese Preiserhöhungen hatte das Unternehmen geschickt versteckt angekündigt: "Wenn Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin günstigen Flexstrom beziehen, behandeln wir dies als Zustimmung Ihrerseits zu den neuen Vertragspreisen."
Die Kunden hatten in diesem Fall allerdings ein Sonderkündigungsrecht, da ihre Stromliefervertrage eine einjährige Laufzeiten hatten und Flexstrom die Preise innerhalb der zwölf Monate erhöhte. Dies wurde in der Ankündigung allerdings nicht erwähnt.
Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin muss Flexstrom in der Richtigstellung seinen Kunden versichern, dass bereits überwiesene Zahlungen zurückgefordert werden können. Das Schreiben muss laut dem Urteil des Landgericht Berlin vom 29.04.2011 von Flexstrom wie folgt übersendet werden: "Wir stellen richtig, dass die zuvor mit Ihnen getroffene Preisvereinbarung nur mit Ihrer Zustimmung geändert werden kann. In diesem Zusammenhang kann es nicht als Zustimmung gewertet werden, wenn Sie weiterhin von uns Strom beziehen, ohne den mit uns bestehenden Liefervertrag zu kündigen. Sofern Sie also auf unser Preiserhöhungsersuchen lediglich von einer Vertragskündigung abgesehen und weiter Strom bezogen, nicht aber auf andere Weise Ihre Zustimmung erklärt haben, ist es bei der vorangegangenen Preisvereinbarung verblieben."
Vor wenigen Tagen wurde der Stromanbieter außerdem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen unlauterer Werbung für seinen Ökostromtarif "Ökoflex" abgemahnt, da er in seiner Werbung mit Angst machende Super-GAU-Szenarien zum Wechsel von Atom- auf Ökostrom aufrief.
Sind Sie auf der Suche nach einem günstigen Stromtarif? Wir empfehlen Ihnen Prepaid Stromtarife.
Ähnliche Nachrichten: