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17. August 2011, 11:49 Uhr Alter: 278 Tage

Urteil: Stromversorger dürfen Liegerung nicht absichtlich verzögern

Von: Deian I.

Beim Wechsel zu einem neuen Stromanbieter kann es zu der ein oder anderen Verzögerung kommen. Dass betroffene Kunden im Fall einer Lieferverzögerung ernst nach 6 Monaten kündigen dürfen ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin ein Verstoß gegen das Kündigungsrecht.



Nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die betreffende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgers geklagt hatte, erklärte das Gericht diese mit seinem Urteil für ungültig. Der betroffene Stromanbieter hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Passus, der seinen Kunden ein Kündigungsrecht gewährt, wenn die Lieferung nach mehr als 6 Monaten erfolgt.



Die Richter des Landgerichts Berlin begründeten ihr Urteil damit, dass die Frist für die Stromkunden, die erst nach 6 Monaten kündigen dürfen, sehr ungünstig sei und nicht den gesetzlichen Bestimmungen zum Kündigungsrecht entspricht.

 

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