Vattenfall geht gegen Atomausstieg vor
Von: Deian I.Der schwedische Staatskonzern Vattenfall will nun eigenen Angaben zufolge gegen den von der Bundesregierung geplanten Atomausstieg klagen. Für die Schließung seiner deutschen Kernkraftwerke fordert der Energiekonzern einen Schadenersatz in Milliardenhöhe.
Laut einem Artikel der Mittwochsausgabe des "Handelsblatts" will der schwedische Konzern noch vor dem Weihnachtsfest klagen. Vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) wird Vattenfall einen Schadenersatz in Milliardenhöhe verlangen.
Branchenkreisen zufolge sei die Klageschrift bereits nahezu fertiggestellt. Gegenüber dem "Handelsblatt" äußerte sich Vattenfall nur geringfügig und sagte, dass man "eine Kompensation für den Ausstieg aus der Kernenergie erwarte". Als ausländischer Konzern hat Vattenfall bei der Klage gute Karten, denn der schwedische Staatskonzern kann die Investitionsschutzregeln des internationalen Energiecharta-Vertrages (ECT) zu seinem Gunsten nutzen.
Der Energiecharta-Vertrag soll laut Vattenfall ausländische Investoren vor Eingriffen in die Eigentumsrechte in den Unterzeichnerländern schützen. Im Artikel 10 des Vertrages heißt es, dass jedes ECT-Unterzeichnerland "fördert sowie stabile, gerechte, günstige und transparente Bedingungen für Investoren schafft".
Mit ihrem Beschluss zum Automausstieg soll die deutsche Bundesregierung aus sicht des schwedischen Konzerns gegen diese Rechte entschieden haben. Vattenfall argumentiert, dass man durch die versprochene Laufzeitverlängerung rund 700 Millionen EUR in die beiden Akws Brunsbüttel und Krümmel investiert habe. Nun sollen beide Atomkraftwerke sowie 6 weitere abgeschaltet bleiben.
Auch die beiden Konkurrenten RWE und E.ON wollen eigenen Angaben zufolge auf Schadenersatz klagen. Im August trat das Gesetz ein, demnach 8 von den insgesamt 17 Meilern sofort und die restlichen Akws in mehreren Schritten bis Ende 2022 abgeschaltet werden. Beide Konzerne haben noch ein Jahr nach Inkraftreten des Gesetzes Zeit, um die Klage einzureichen.
Ein E.ON-Sprecher sagte, dass der Energieversorger seine Vermögenswerte "beziffern und geltend machen wird". Derweilen äußert der RWE-Konzern seine verfassungsrechtlichen Bedenken rund um das Atomgesetz. Die Energieversorger wollen alleine wegen ihren Aktionären prüfen, ob der deutsche Staat einen erheblichen Eingriff in die Vermögenswerte durchführen darf. Bei der Klage gegen die Brennelementesteuer verbuchten beide Unternehmen bereits einen Erfolg und erhielten insgesamt 170 Millionen EUR Steuern zurück.
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