Verbraucherzentralen kritisieren Grundversorger
Von: Deian I.Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Sachsen kritisieren Grundversorger, die scheinbar nicht unbedingt gut mit den ehemaligen TelDaFax-Kunden umgehen. Demnach würden die Anbieter ihre Verbraucher nicht deutlich genug darüber informieren, dass sie jederzeit zu einem anderen Versorger wechseln können.
Seit der Energiediscounter TelDaFax Mitte vergangenen Monats die Belieferung seiner Kunden mit Strom und Gas eingestellt hat, fielen die Verbraucher in die Ersatzversorgung. Der Preis dieser Anbieter ist in der Regel höher, jedoch darf der Preis für diese Ersatzversorgung nicht den allgemeinen Grundversorgungstarif übersteigen. Nach § 38 Abs. 2 EnWG endet die Ersatzversorgung spätestens nach 3 Monaten.
Die betroffenen Kunden können in dieser Zeit ohne Kündigungsfrist zu einem anderen Versorger wechseln. Wer dies nicht tut, bezieht nach den 3 Monaten automatisch den Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers, der in der Regel teurer als die Ersatzversorgung und nur einen Monat im Voraus gekündigt werden kann.
Dem Energieversorger EnviaM wird von der Verbraucherzentrale Sachsen vorgeworfen, dass er die TelDaFax-Kunden direkt in die Grundversorgung eingestuft zu haben, was zu einer unzulässigen Kündigungsfrist von vier Wochen führe. Auch die Bergische Energie- und Wasser GmbH (BEW) profitiert von den ehemaligen TelDaFax-Kunden und schickte ihnen Vertragsvorlagen zur Grund- und Ersatzversorgung. Dadurch entstand der Eindruck, dass die Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages verpflichtet seien.
Wenn auch Sie ein ehemaliger TelDaFax-Kunde sind, können Sie mit unserem Stromrechner kostenlos online zu einem neuen Versorger wechseln.
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