Weitere Förderungen für baden-württembergische Hausbesitzer
Von: Deian I.Auch dieses Jahr erhalten Hausbesitzer in Baden-Württemberg wieder eine Zinsverbilligung für die Umsetzung des Erneuerbaren Energiengesetzes. Mit Hilfe der Verbilligung soll ein leichter Umstieg bei neuen Gebäuden auf erneuerbarer Energien erfolgen.
Hauseigentümer in Baden-Württemberg erhalten auch in diesem Jahr Förderungen für den Einsatz von erneuerbaren Energien. In diese Kategorie gehört der Einbau von heiztechnischen Anlagen auf der Basis erneuerbarer Energieträger in Häusern mit bis zu drei Wohneinheiten. Dies teilte das Umweltministerium am Donnerstag in Stuttgart mit. Die Potenziale bei der Energieversorgung von Gebäuden Energie einzusparen oder erneuerbare Energien zu nutzen sind sehr groß. Seit Anfang des Jahres sieht das Gesetz vor, beim Austausch einer Heizungsanlage in einem Wohngebäude auf erneuerbare Energien umzusteigen. Anschließend muss mindestens zehnt Prozent der Wärmeernegie für Heizung und Warmwasser aus umweltfreundlicher Energie erzeugt werden. Wer sich dies nicht leisten kann oder will kann auch alternativ die Wärmedämmung an dem Dach oder der Fassade verbessern. Durch eine verbesserte Wärmedämmung können bei alten Gebäuden mehr als 50 Prozent der Heizenergie eingespart und gleichzeitig der CO2-Ausstoß gesenkt werden. Im Vergangenen Jahr wurden 2000 Maßnahmen gefordert, was den jährlichen CO2 Ausstoß um 79 Prozent oder 5812 Tonnen gesenkt hat. Laut Ministerium müsste man zusätzlich einen Wald in der Fläche der Insel Mainau anpflanzen, um eine vergleichbare Einsparung über einen Zeitraum von zehn Jahren zu erreichen.
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